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KrankengeldDas Krankengeld ist eine gesetzlich festgelegte Leistung, die bei Arbeitsunfähigkeit von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Es soll das Einkommen von Arbeitnehmern sichern, wenn diese krankheitsbedingt für ein gewissen Zeitraum nicht arbeitsfähig sind und die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers entfällt. Um Krankengeld erhalten zu können, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen, die vom Arzt ausgestellt wird. Anspruch auf Krankengeld hatten bis zur Gesundheitsreform im Jahr 2007 sowohl regulär beschäftigte Arbeitnehmer als auch Selbständige. Im Januar 2009 wurden zahlreiche Änderungen dieser Reform wirksam. Im Rahmen dieser Änderungen verloren auch Selbständige den Anspruch auf Krankengeld. Diese Regelung wurde jedoch zum 01. August 2009 wieder rückgängig gemacht. Seitdem haben nun neben den regulären Arbeitnehmern auch Selbständige und Freiberufler wieder einen Anspruch auf Krankengeld. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn diese den üblichen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Nicht nur Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler haben Anspruch auf Krankengeld, sondern auch Empfänger von Arbeitslosengeld. Für den Fall, daß man mal eine stationäre Krankenhausbehandlung benötigt, sollte man ein privates Krankentagegeld besitzen. Betroffene haben Anspruch auf Krankengeld vom ersten Tag einer stationären Behandlung an bzw. von dem Tag an, an dem Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigt wird. Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel Krankengeld gezahlt, da Arbeitnehmer im Normalfall eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen vom Arbeitgeber erhalten. Nach Ablauf dieser sechswöchigen Frist haben Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler Anspruch auf Krankengeld. Auch Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, haben nach Ablauf dieser sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. In der Regel beträgt das Krankengeld 70% des zuvor erhaltenen Bruttoeinkommens. Die maximale Auszahlungsgrenze des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt und beträgt 90% des Nettoeinkommens. Auch einmalige Zahlungen, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt. Ist das Einkommen nicht regelmäßig, wird der Durchschnitt des Einkommens der letzten drei Monate zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld wird Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Krankengeld wird seitens der Krankenkassen höchstens für eine Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, wenn der Versicherte wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Auszahlungsdauer wird allerdings nicht verlängert, wenn während dieses Zeitraums eine andere Krankheit hinzu kommt. Nach Ablauf dieser drei Jahre hat der Versicherte erneuten Anspruch auf Krankengeld mit derselben Krankheit. Jedoch wird die weitere Auszahlung nur dann gewährt, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate lang nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war und in dieser Zeit entweder erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Des Weiteren muss der Betroffene mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sein. Diese Regelungen wurden eingeführt und gesetzlich festgelegt, damit ein Versicherter nicht unbegrenzt Krankengeld beziehen kann. |
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