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Faktoren zur Berechnung der Prämienhöhe bei der BerufsunfähigkeitsversicherungWie bei den meisten privaten Versicherungen wird auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Beitrag nach dem Alter des Eintritts in die Versicherung und dem Gesundheitszustand des Versicherten eingestuft. Um den Grad der Berufsunfähigkeit zu bestimmen, werden von der Versicherungsgesellschaft alle ärztlichen Unterlagen eingeholt. Dazu muss der Versicherte ein Arbeitsplatzprofil einreichen und dazu preisgeben, in welchen beruflichen Hauptaufgaben er eingeschränkt ist - auch welche Nebentätigkeiten ebenfalls nicht mehr ausgeführt oder nur schwer ausgeführt werden können. Aufgrund dessen, und in Einzelfällen unter Einbezug fachkundiger und auch medizinischer Beratung, legen die Versicherungsgesellschaften dann den Grad der Berufsunfähigkeit fest.Die meisten Versicherungsunternehmen kategorisieren zusätzlich den Versicherten in eine der 4 Berufsgruppen. Von diesen Berufsgruppen hängt oft der Beitrag oder gar die Bestimmung des Tarifes ab. Die Kategorisierung ist eine individuelle Risikoeinstufung nach der statistischen Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit in den Berufen. Dies verhält sich ähnlich zu privaten Krankenversicherungen. Hier wird der Versicherungsnehmer individuell eingestuft, wonach sich die Höhe der monatlichen Beiträge richtet. Je höher also die statistische Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit ist, desto höher wird auch der monatliche Beitrag ausfallen. Für Berufsgruppen mit höherem Risiko wird außerdem die Versicherungsdauer meist bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr tariflich zulässig begrenzt. Auch die Festlegung von Höchstversicherungsgrenzen ist nicht unüblich. Auch hier gilt, wer falsche Angaben beim Ausfüllen des Antrages oder Vertrages macht, riskiert es unter Umständen den kompletten Versicherungsschutz zu verlieren. Ein Faktor, der sich in der Höhe der Prämie auch niederschlägt, ist das
festgelegte Alter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsrente im Höchstfall
gezahlt wird. Dies kann sich auf die Leistungsdauer oder die
Leistungszeit beziehen. Die vereinbarte Versicherungsdauer enthält das
Alter, bis zu welchem die Berufsunfähigkeit, also der Versicherungsfall,
eingetreten sein muss. Danach hat der Versicherte keinerlei Ansprüche
mehr gegenüber dem Versicherungsunternehmen. |
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