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Faktoren zur Berechnung der Prämienhöhe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie bei den meisten privaten Versicherungen wird auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Beitrag nach dem Alter des Eintritts in die Versicherung und dem Gesundheitszustand des Versicherten eingestuft. Um den Grad der Berufsunfähigkeit zu bestimmen, werden von der Versicherungsgesellschaft alle ärztlichen Unterlagen eingeholt. Dazu muss der Versicherte ein Arbeitsplatzprofil einreichen und dazu preisgeben, in welchen beruflichen Hauptaufgaben er eingeschränkt ist - auch welche Nebentätigkeiten ebenfalls nicht mehr ausgeführt oder nur schwer ausgeführt werden können. Aufgrund dessen, und in Einzelfällen unter Einbezug fachkundiger und auch medizinischer Beratung, legen die Versicherungsgesellschaften dann den Grad der Berufsunfähigkeit fest.

Die meisten Versicherungsunternehmen kategorisieren zusätzlich den Versicherten in eine der 4 Berufsgruppen. Von diesen Berufsgruppen hängt oft der Beitrag oder gar die Bestimmung des Tarifes ab. Die Kategorisierung ist eine individuelle Risikoeinstufung nach der statistischen Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit in den Berufen. Dies verhält sich ähnlich zu privaten Krankenversicherungen. Hier wird der Versicherungsnehmer individuell eingestuft, wonach sich die Höhe der monatlichen Beiträge richtet.  Je höher also die statistische Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit ist, desto höher wird auch der monatliche Beitrag ausfallen. Für Berufsgruppen mit höherem Risiko wird außerdem die Versicherungsdauer meist bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr tariflich zulässig begrenzt. Auch die Festlegung von Höchstversicherungsgrenzen ist nicht unüblich. Auch hier gilt, wer falsche Angaben beim Ausfüllen des Antrages oder Vertrages macht, riskiert es unter Umständen den kompletten Versicherungsschutz zu verlieren.

Ein Faktor, der sich in der Höhe der Prämie auch niederschlägt, ist das festgelegte Alter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsrente im Höchstfall gezahlt wird. Dies kann sich auf die Leistungsdauer oder die Leistungszeit beziehen. Die vereinbarte Versicherungsdauer enthält das Alter, bis zu welchem die Berufsunfähigkeit, also der Versicherungsfall, eingetreten sein muss. Danach hat der Versicherte keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Versicherungsunternehmen.
Im Regelfall wird eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr des Versicherten vereinbart, und die Dauer der Leistung bis zum 65. Lebensjahr. Dies bedeutet, dass der Versicherte bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr mit einer monatlichen Rente bis zum einschließlich 65. Lebensjahr versorgt wird.  Auch ausschlaggebend für die monatliche Prämienhöhe ist natürlich die vertraglich festgehaltene monatliche Rentensumme, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt. Ebenso fließt in die Berechnung der monatlichen Versicherungsprämie die Karenzzeit ein. Diese Zeit ist eine Sperrfrist, in der die Versicherung zwar vom Versicherten bedient wird, aber nicht in Anspruch genommen werden kann. Je nach Länge dieser Karenzzeit wird der monatliche Beitrag bei kürzerer Zeit höher, und bei kürzerer Zeit höher, und bei längerer Karenzzeit etwas niedriger ausfallen.

 
   
 
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